verhindern, aufhalten, unterlassen
weg understechen: neue Wege unterlassen
sich deß urfahrs understehen: die Überfahrt ausüben
sich gericht understehen: in Gerichtssachen eingreifen
sich unterstechen: sich unterstehen
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 720 (Glossar).