streichstecken


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jeder, der gen weingarten geht, soll ain streichstecken nehmen oder tragen (damit er nicht in der Verdacht  kommt, seinen Gehstock dort entwendet zu haben)



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 716 (Glossar).


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