den Kauf rechtsgültig machen
ein Gut rechtlich übernehmen
stiften und stören
stiftgelt: Gebühr für die Übernahme eines Gutes
stüftborgen: Bürgen bei der Übernahme eines Gutes
stüftmann: der ein Gut übernimmt
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 715 (Glossar).