stiften


stiften



den Kauf rechtsgültig machen ein Gut rechtlich übernehmen stiften und stören stiftgelt: Gebühr für die Übernahme eines Gutes stüftborgen: Bürgen bei der Übernahme eines Gutes stüftmann: der ein Gut übernimmt



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 715 (Glossar).


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