Stätte
stätl: Plätzchen
nach seinen staten: nach seinen Verhältnissen
zu statten kommen: behilflich sein
stat geben: den Platz hergeben, gestatten
des sol im stat geschehen: das sol ihm gestattet sein
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 711 (Glossar).