pot, pott


pot, pott



Gebot, gerichtliches Verbot aus dem pot fahren: gegen eine gerichtliche Beschlagnahme handeln



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 623 (Glossar).


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