Lehen, die Rustikal- (untertänige) Güter zum Gegenstande haben, daher auch von Nichtadligen (Bürgern und Bauern) besessen werden können. Sie werden in der Form von Lehen verliehen, verpflichten aber nicht zu Kriegs-, sondern nur zu Geld- und Naturaldiensten.
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 619 (Glossar).