das nach dem Mahlen eines bestimmten Maßes Getreide in der Mühle zusammengekehrte Mehl, es kann die Mahlgebühr bilden
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 679 (Glossar).