ist zu verstehen als: warten auf eine Schiffsfahrt. Wenn einem Schiffer Waren übergeben werden, hat er eine harr, eine Bestellung seiner Schiffsfahrt; melden sich vier Personen zur Fahrt, so gilt das ebenfalls für eine harr, hat er weniger Personen, darf er nicht fahren
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 670 (Glossar).