Übeltat
an der hanttat begriffen werden: auf der Tat ertappt werden
handhab: die Waffe, mit der jemand getötet wurde, als Beweisstück
hanthaft: Erkennungszeichen von einem Toten, Wahrzeichen
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 669 (Glossar).