gewärtig sein; von der Jagd: abpassen, erlauern
gewartent sein: zu erwarten haben
gewartunder erb: der das Gut auch weiterhin behalten will
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 663 (Glossar).