gewarten


gewarten



gewärtig sein; von der Jagd: abpassen, erlauern gewartent sein: zu erwarten haben gewartunder erb: der das Gut auch weiterhin behalten will



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 663 (Glossar).


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