berechtigt sein (zur Fischerei)
mag er sein nicht gewaltig sein: vermag er ihn nicht zu überwältigen
gewaltige hant anlegen: Gewalt üben
gewaltigs wasser: Überschwemmung
gewaltigs gericht: höhere Gerichtsbarkeit
das gewaltig scheff: das Hauptschiff, das in erster Linie berechtigt ist, einem etwas gewaltig machen einhändigen
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 663 (Glossar).