gewaltig sein


gewaltig sein



berechtigt sein (zur Fischerei) mag er sein nicht gewaltig sein: vermag er ihn nicht zu überwältigen gewaltige hant anlegen: Gewalt üben gewaltigs wasser: Überschwemmung gewaltigs gericht: höhere Gerichtsbarkeit das gewaltig scheff: das Hauptschiff, das in erster Linie berechtigt ist, einem etwas gewaltig machen einhändigen



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 663 (Glossar).


Artikelaktionen