zu Fall bringen, niederschlagen
so möcht er nicht gevellen: wer bei Wirtshausraufereien mit einem Geschirr wirft, ist nicht sicher, wo das hinfliegt, 'kann es nicht sicher auffallen lassen', treffen
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 657 (Glossar).