gevellen


gevellen



zu Fall bringen, niederschlagen so möcht er nicht gevellen: wer bei Wirtshausraufereien mit einem Geschirr wirft, ist nicht sicher, wo das hinfliegt, 'kann es nicht sicher auffallen lassen', treffen



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 657 (Glossar).


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