fürgeding


fürgeding



Vorbedingung. Gebühr für ein Gut, Haus, die im vorhinein zu entrichten ist und ein vorläufiges Recht verleiht



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 654 (Glossar).


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