einziehen


einziehen



eine Grube zuschütten so einer ein grund einzuch: wenn einer fremden Grund an sich zöge, sich aneignete einen Weingarten einziehen, wenn die Abgabe nicht bezahlt wird



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 635 (Glossar).


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