burgrecht, purkrecht


burgrecht, purkrecht



Besitz, Grund, über den der Inhaber zwar verfügen kann, der durch Erbschaft oder Kauf erworben wird, aber an die Gerichtsobrigkeit Abgaben entrichtet und von dieser unter Umständen eingezogen werden kann. purkrecht heißt auch der gesamte Besitz einer Gemeinde und die dafür zu leistende Abgabe purkrechtaker, purkrechtgehülz,  -holz, -grund, purkrechtweingarten



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 626 (Glossar).


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