bevor stehen


bevor stehen



vorbehalten sein, frei sein die anruffung soll bevor stehen: die Berufung soll offen sein



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 615 (Glossar).


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