besten


besten



pachten, etwas erstehen die freiheit besten: die Freiung rechtlich gewinnen ein Haus besten: rechtlich erwerben, mieten kein Priester soll den Gebannten besteen an kirchlichen Sachen teilnehmen lassen schuldig sein, bezahlen



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 619 (Glossar).


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