pachten, etwas erstehen
die freiheit besten: die Freiung rechtlich gewinnen
ein Haus besten: rechtlich erwerben, mieten
kein Priester soll den Gebannten besteen an kirchlichen Sachen teilnehmen lassen
schuldig sein, bezahlen
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 619 (Glossar).