für einen bei der Tagung reden, einen rechtfertigen
sich bereden: sich rechtfertigen
der Kauf soll beredt (bestendig) bleiben, soll Rechtskraft haben
berednuß, perednüzz: Rechtfertigung
berednüss nemen: verhandeln
beredung: Nachweis, Rechtfertigung
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 617 (Glossar).