ergreifen, betreffen, erwischen
begriffen werden
den willen begriffen: die Einwilligung bekommen
den das riefen nit begriffen hiet: dem der Aufruf nicht bekannt geworden wäre
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 616 (Glossar).