Ausnahme
an außzug: ohne Ausnahme
einen außzug haben: einen Grund, Anlass haben
ein auszug von wein: Ausführung des Maischbottichs aus dem Weinberg
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 613 (Glossar).