aus einem andern Orte
auswendigsland: Ausland
präp.: außer, ohne
außwendig dem richter und deds rats: ohne dass Richter und Rat anwesend sind
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 612 (Glossar).