ausporgen, sich ausporgen


ausporgen, sich ausporgen



sich als Bürge hergeben, Kaution erlegen



Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 611 (Glossar).


Artikelaktionen