die Ellenstäbe des Kaufmanns mit einem normalen, geeichten zusammen auf den Boden stoßen, um die Länge zu prüfen; Kreuze, Stäbe stecken zum Zeichen, dass das Gericht eingreift
haar aufstossen: Flachs zum Dörren aufhäufen
Streit anfangen
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 610 (Glossar).