wenn ein Toter gefunden wird, gebühren dem Nachrichter 12 Pfund zu aufhülen und zu aufgeben 72 Pfund
aufhülen: enthüllen, den Toten untersuchen?
aufheben: ihn wegbringen
Gustav Winter (Hg.), Niederösterreichische Weistümer. Teil 4: Nachträge und Register (Österreichische Weistümer 11). Wien – Leipzig 1913, S. 609 (Glossar).