Stadtrichter von Freistadt


Stadtrichter von Freistadt



Funktion des Stadtrichters Die ersten Vorstände der städtischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit waren die selbstgewählten Stadtrichter, die der Landesfürst bestätigte. Neben der Gerichtsbarkeit war ihnen die ganze städtische Verwaltung übertragen. Vom Ende des 14. Jahrhunderts an, als durch kaiserliche Gnade Bürgermeister an ihre Seite traten, beschränkte sich ihr Machtbereich auf die Gerichtsbarkeit und Polizei im Burgfrieden. Die Einführung einer neuen Verwaltungsreform in den Jahren 1787 bis 1789 bei den Städten beendete die Funktion des Stadtrichters. Als ihre Nachfolger waren die nun fachlich ausgebildeten Syndici tätig. In Freistadt wird 1286 erstmals Heinricus judex als Stadtrichter erwähnt. Letzter Stadtrichter war Georg Kemeter von 1780-1789, der später dann Bürgermeister wurde.



Freistädter Geschichtsblätter, Nr. 1, Freistadt 1950.


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